Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessensvertretung der Auszubildenden in einem Unternehmen. Sie sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wie das Jugend- Arbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Außerdem ist die JAV der direkte Ansprechpartner bei Fragen zur Ausbildung und zur Konfliktlösung bei Problemen.

Die JAV setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen und ist alle zwei Jahre neu zu wählen. Gewählt werden können Auszubildende wie auch Angestellte von 18 Jahren bis einschließlich 25 Jahren. Zur Wahl berechtigt sind nur Auszubildende. Des weiteren besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.