Steuerbare
Verbraucher

Finanzielle Anreize
für zukunftsfitte Netze

Die Erneuerbaren stellen hohe Anforderungen an die Flexibilität unserer Stromnetze. Wie sich das für euch lohnen kann

Warum Flexibilität belohnt wird

Mit Strom mobil sein, mit Strom heizen. Damit die Elektrifizierung gelingt, braucht es flexible, „intelligente“ Stromnetze und kooperationsfähige Geräte. Deshalb hat der Gesetzgeber neue Regeln geschaffen und sie mit finanziellen Anreizen ausgestattet.

Was hinter dem § 14a EnWG steckt

Je mehr Menschen zum Heizen und für ihre Mobilität Strom aus Sonne und Wind
nutzen, desto mehr haben die Stromnetze zu leisten. Das könnte dazu führen, dass
lokale Netze überlasten. Um Blackouts zu verhindern, müssen große Verbraucher
daher vom Netzbetreiber steuerbar sein. Im Gegenzug erhalten Verbraucherinnen
und Verbraucher einen finanziellen Ausgleich.

Die Regelung zielt auf zweierlei ab: Sie gewährleistet, dass alle, die (z. B.) eine
Wärmepumpe nutzen wollen Netzzugang erhalten (Anschlusssicherheit). Und sie
fördert den Übergang von klimaschädlichen zu klimafreundlichen Technologien.

Die wichtigsten Facts zum Thema
steuerbare Verbraucher

  • Als steuerbare Verbraucher gelten alle Anlagen ab 4,2 kWh Leistung, die ab
    1.1.2024 ans Netz gegangen sind
  • Zu solchen Anlagen zählen etwa Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher und
    Klimaanlagen
  • Steuerung bedeutet nicht Abschaltung. Die Geräte dürfen gedimmt werden. Eine
    Leistung von mindestens 4,2 kWh muss erhalten bleiben.
  • Geräte, die vor dem 1.1.2024 installierten wurden, haben Bestandsschutz. Sie
    können aber auf Wunsch ebenfalls von den neuen Regeln profitieren.

Die Module 1-3: Welche finanziellen Vorteile sind drin?

Modul 1: Pauschalrabatt
  • Szenario: Der Verbrauch läuft über denselben Zähler wie der restliche Hausstrom (Ein-Zähler-Variante).
  • Anreiz: Jahrlicher Pauschalrabatt. Sind die Stadtwerke Glückstadt euer Netzbetreiber, beträgt der Rabatt 134 Euro brutto.
  • Geeignet für: Geräte, die eher wenig verbrauchen. Z. B. Wärmepumpe in gut gedämmten Neubau
Modul 2: Reduzierter Arbeitspreis
  • Szenario: Der steuerbare Verbraucher läuft über einen eigenen Zähler (Mehr-Zähler-Variante).
  • Anreiz: 60% geringere Netzentgelte, dadurch sinkender Arbeitspreis. Sind die Stadtwerke Glückstadt euer Netzbetreiber, sinkt der Arbeitspreis im Tarif Fortuna Wärmepumpenstrom auf 22,83 ct/kWh brutto.
  • Geeignet für: Stromintensive Anlagen. Z. B. Wärmepumpe in schlechter gedämmten Altbau. Oder Wallbox bei Vielfahrenden mit entsprechend hohem Ladebedarf.
Modul 3: zeitvariable Netzentgelte plus Pauschalrabatt
  • Szenario: Der steuerbare Verbraucher läuft über einen SmartMeter. Euer Netzbetreiber legt Zeitfenster festlegt, in denen die Netzentgelte niedriger oder höher sind (z. B. nachts/tagsüber).
  • Anreiz: Jährlicher Pauschalrabatt aus Modul 1 plus Ersparnis in günstigen Netzentgelt-Zeitfenstern. Sind die Stadtwerke Glückstadt euer Netzbetreiber, beträgt der Rabatt 134 Euro brutto plus Ersparnis durch geringere Netzentgelte im Niedrig-Fenster.
  • Geeignet für: Menschen, die ihren Stromverbrauch sehr präzise steuern können oder diese Steuerung bereits über ein Home Energy Management System (HEMS) automatisiert haben. Das Modul 3 ist prädestiniert, es mit einem dynamischen Stromtarif wie dem Direkt Strom eurer Stadtwerke zu kombinieren.

Noch mehr sparen – mit der Umlagen Erstattung (§ 22 EnFG)

Damit mehr Menschen auf Wärmepumpen umsteigen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, sich einen Teil der Stromkosten erstatten zu lassen. Konkret: Wenn eure elektrische Wärmepumpe über einen eigenen Zähler läuft, entfallen für euch zwei gesetzliche Abgaben:
Die sogenannte KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Bei einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh kommen da ca. 69,35 € netto bzw. 
82,53 € brutto zusammen. Allerdings hat der Gesetzgeber die Erstattung an eine Selbsterklärung geknüpft. Die wesentlichen Voraussetzungen für die Umlage Erstattung

  • Die Wärmepumpe muss elektrisch betrieben sein und über einen eigenen Stromzähler laufen. Läuft die Wärmepumpe über euren normalen Haushaltsstromzähler, gibt es keine Erstattung.
  • Unternehmen können ebenfalls von der Regelung profitieren. Allerdings dürfen sie laut EU-Recht keine finanziell kriselnden Unternehmen sein („Unternehmen in Schwierigkeiten“) sein.

Jetzt Erstattung beantragen

Um euch die Sache möglichst einfach zu machen, haben wir für euch ein einfaches Online-Formular vorbereitet.

    Eure Vertragsdaten




    Angaben zu eurer Wärmepumpe: